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Barrierefreie Angelplätze

Veröffentlicht am 07.03.2019

Die Konzeptstudie (4 MB) ist fertig!

Wir wissen jetzt (Stand: Februar 2019), wie barrierefreie Angelplätze aussehen müssen, damit viele beeinträchtigte Anglerinnen und Angler ihrer Leidenschaft sicher nachgehen können, und welche Gewässer-Standorte gut geeignet sind. Jetzt wollen wir die Erkenntnisse in die Praxis umsetzen.

Seit dem 1.2. hat das Land Schleswig-Holstein den Fonds für Barrierefreiheit in Kraft gesetzt. Er soll neue barrierefreie Projekte fördern. Barrierefreiheit gemäß UN-Behindertenrechtskonvention sieht die Landesregierung als Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft in Vielfalt.

Überall im Lande tut sich etwas. Auch unter den Anglern sind viele Menschen mit Behinderung. Sie haben das Recht auf einen Zugang zu unseren Angelrevieren. Da stehen auch wir als LSFV in der Pflicht und der kommen wir gerne nach. Bereits Anfang 2000 endstanden die ersten barrierefreien Angelplätze. Der LSFV baute seinerzeit zwei gut erreichbare Plätze am NOK, ein Dritter befindet sich am Gieselaukanal, nur wenige Kilometer vom NOK entfernt. Weitere auf der Oststrecke des NOK sind in Planung.

Barrierefreie Angelplätze am Kanal NOK/Giselaukanal

In Absprache mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Brunsbüttel dürfen Personen mit Schwerbehindertenausweis und gültigem Fischereierlaubnisschein den Kanalseitenweg von der Fähre Kudensee bis zum Angelplatz „Kudensee“ oder von der Fähre Oldenbüttel bis zum Angelplatz „Beginn Gieselaukanal“ ausnahmsweise befahren und dort während der Angelausübung parken – siehe blau gestrichelte Pfeile.

Einige Angelvereine im Land wurden ebenfalls aktiv und erbauten solche Plätze an ihren Vereinsgewässern. Bereits diese ersten Projekte wurden mit großer Unterstützung aus dem Fischereiministerium und der Oberen Fischereibehörde durchgeführt. Um zu verhindern, dass nun jeder, der bauen will, das Rad neu erfindet, wurde 2016 mit der aus der Fischereiabgabe des Landes geförderten Konzeptstudie für barrierefreie Angelplätze begonnen.

Für diese Aufgabe konnte der LSFV Sabine Hübner gewinnen. Die begeisterte Anglerin sitzt seit einem Unfall 1994 im Rollstuhl. Mit ihrer Alltagserfahrung kann sie erkennen, worauf es bei der Planung und Umsetzung barrierefreier Angelplätze ankommt.

Sabine Hübner

Die Studie wurde im Dezember 2018 fertig und ist nun die Grundlage für den Bau eines ganzen Netzes barrierefreier Angelplätze in Schleswig-Holstein. Dafür sind wir im Moment auf der Suche nach weiteren Fördertöpfen.

Sabine Hübners erste Maßnahme war eine Umfrage an vierhundert betroffene Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen. Es geht eben nicht nur um Rollstuhlfahrer. Erheblich mehr Anglerinnen und Angler mit Beeinträchtigung benötigen zur Ausübung ihrer Passion gut zugängliche und sichere Angelplätze. Ein häufiges Symptom wie Schwindel, das sich in der Feststellung aller Behinderungsarten wiederfindet, mag da ein verdeutlichendes Beispiel sein. Seh- und Hörbehinderte sind weitere potenzielle Nutzer von barrierefreien Plätzen. Es ging bei dieser Umfrage auch um die Nutzungskette rund um den Angelplatz. Bei der Suche nach geeigneten Standorten gab es nach den Umfrageergebnissen 14 Faktoren der umgebenden Infrastruktur zu berücksichtigen. Sabine Hübner begann am Anfang ihrer Studie auf Luftbildern nach geeigneten Ufern zu suchen. 650 Stellen wurden so näher unter anderem auf ihre Erreichbarkeit geprüft.

Nach dieser Vorauswahl suchte sie im nächsten Schritt die 380 aussichtsreichsten Plätze auf. Genauestens geprüft wurden sowohl die direkte Zuwegung mit geeigneten Parkmöglichkeiten als auch die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel. Der Weg zur Angelplattform darf weder zu viel Gefälle haben noch ein völlig unbefestigter Wanderweg sein. Wichtig ist auch der möglichst geringe Höhenunterschied zwischen dem Angelplatz und der Wasseroberfläche, damit der gefangene Fisch sicher gelandet werden kann. Jeder Angler, ob nun beeinträchtigt oder nicht, möchte an seinem Angelplatz die Chance auf einen guten Fang haben. Das ist ein wesentlicher Faktor bei der Auswahl einer geeigneten Stelle. Nach Abschluss der aufwendigen Suche im ganzen Land kristallisierten sich 78 sehr gut oder gut geeignete Standorte heraus.

Der zweiten Umfrage ging der Vorab-Entwurf einer barrierefreien Angelplattform voraus. Die Erkenntnisse aus den Befragungen und der Erfahrungsschatz Sabine Hübners flossen in den Entwurf ein. 75 Angelfischerrinnen und Angler bekamen die Pläne zur Beurteilung. 15 von ihnen trafen sich mit erfahrenen Vereinsmitgliedern und Mitarbeitern der WSV in Husum, um an den bereits gebauten Plätzen das Gute zu würdigen und konkrete Verbesserungen in die Weiterentwicklung zu der Musterangelplattform einfließen zu lassen, deren Grundprinzip für alle zukünftigen barrierefreien Angelstellen genutzt werden wird. Besonders der Aufbau des Geländers ermöglicht es Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen sicher zu angeln.

Barrierefreier Angelplatz

Die erste Musterplattform soll am Einfelder See errichtet werden. Wir merken aber, an wie vielen Stellen eine Umsetzung tatsächlich haken kann. Den Bau der eigentlichen Angelplattform kann man zwar komplett vereinheitlichen und in kleiner Serie kostengünstiger als bisher fertigen lassen, der Unterbau muss aber den Bedingungen am Gewässer angepasst werden. Nach jetzigem Kenntnisstand gibt es dafür 5 Varianten, bezieht man Schwimmstege mit ein.

Vor einem möglichen Bau müssen weitere Punkte geklärt sein. Wem gehört das Gewässer und das Ufer? Wer hat das Fischereirecht? Sind die jeweiligen Gemeinden, Grundeigentümer oder Angelvereine bereit, mitzuwirken? Wer übernimmt nach einem Bau Wartung und Pflege des Platzes? Was ist baurechtlich und baugeologisch zu bedenken? Welche Bedingungen stellt die Untere Naturschutzbehörde?

Was oft vergessen wird: auch die Informationen über die Angelplätze und der barrierefreie Zugang zu den Angelerlaubnisscheinen müssen vorhanden sein. Nicht jeder Verein gibt Gastangelkarten aus und vertreibt sie zum Beispiel über das Internet, oder die Ausgabestellen sind für die betroffenen nur schwer zugänglich. Ein Informationsnetz, wo es überhaupt barrierefreie Angelplätze gibt, wie man an die Karten kommt und was man fangen kann, muss noch aufgebaut werden. Die Grundvoraussetzungen, dass Anglerinnen und Angler mit Seh-oder Hörbehinderungen, Lernschwierigkeiten oder mit psychischen Beeinträchtigungen die Fischereischein-Vorbereitungskurse inklusive geeigneter Unterrichtsmaterialien absolvieren können, müssen ebenso noch geschaffen werden.

Viel ist mit dem ersten Schritt, dem Grundkonzept, getan. Nun gilt es, die Theorie auch in die Praxis umzusetzen. Der Aufbau eines landesweiten Netzes an Angelplätzen wird Geld kosten. Weder Mittel aus der Fischereiabgabe des Landes, noch der Haushalt des Landessportfischerverbandes oder der Angelvereine werden diese Baukosten vollumfänglich tragen können, daher loten wir derzeit weitere Möglichkeiten zur Förderung des Vorhabens aus. Wir sind guter Hoffnung, im Jahr 2019 entscheidende Schritte zu tun. Ob jung oder alt, ob mit oder ohne Beeinträchtigung, egal aus welchen Gesellschaftsschichten, in unseren Angelvereinen und Verbänden haben alle ihren Platz! Das Angeln verbindet uns.

Petri Heil – Peter Heldt

Quelle: LSFV-SH

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