Nach Veröffentlichung der neuen Corona-Verordnung am Sonntag (01.11.2020) hat das LSFV-Präsidium entschieden, im November keine Lehrgänge und Prüfungen durchzuführen, weil „außerschulische Bildungsangebote im Freizeitbereich“ untersagt sind.
Für andere Veranstaltungen gilt eine Teilnehmergrenze von bis zu 10 Personen aus bis zu zwei Haushalten. Dadurch werden auch fast alle anderen Vereinsveranstaltungen unmöglich.