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Neues Fischereigesetz für Hamburg

Veröffentlicht am 10.09.2019

In der Bürgerschaftssitzung am 22.05.2019 wurde das neue Fischereigesetz für die Freie und Hansestadt Hamburg verabschiedet. Das neue Fischereigesetzes in Hamburg ist seit dem 11.06.2019 in Kraft getreten und damit für alle Angler ab sofort gültig.

Der Senat hat ein neues Fischereigesetz in Hamburg beschlossen und setzt damit ein positives Zeichen. Denn neben der Einführung eines Entnahmefensters und einer Tageshöchsfangmenge ist auch die Schonzeit geändert wurden.

Das neue Fischereigesetz in Hamburg soll modernes Fischerei- und Angelrecht umsetzen, das neben den EU-Vorgaben auch den aktuellen Naturschutz- und Tierschutzstandards Rechnung trägt.

 

Plakat zum Download…

 

 

Wesentliche Neuerungen des neuen Fischereigesetzes in Hamburg sind:

  • Stützung und Erhalt von Fischbeständen unter Berücksichtigung von Artenvielfalt und Gewässerschutz durch moderne Hegeinstrumente, insbesondere das Entnahmefenster und die Anpassung der Schonzeiten an aktuelle klimatische Gegebenheiten bei zusätzlicher Flexibilität für Angelvereine durch Ausnahmemöglichkeiten.
  • Erhalt der Institution der freien Gewässer allerdings unter Beteiligung von Nutzerinnen und Nutzern der Gewässer aus anderen Bundesländern durch Entrichtung einer Fischereiabgabe.
  • Einzelregelungen zum Schutz der Fische und Fischbestände, z.B. Hälterungsverbot, Unterfangkescherpflicht, Tagesfanghöchstbegrenzungen, Fluchtfenster in Reusen, Stellnetzverbot in Schonzeiten.
  • Erhalt der in Hamburg verbliebenen traditionellen Berufsfischerei durch eine klare Abgrenzung zwischen Berufsfischerei, Nebenerwerbsfischerei und Bedarfsfischerei.
  • Regulierung von professionellen Angel-Guides

Eine Zusammenfassung aller weiteren wesentlichen Änderungen finden Sie in einer Publikation zum neuen Hamburger Fischerei- und Angelgesetz.

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