Der Kreissportfischerverband Herzogtum Lauenburg führt im Kreis Hzgt. Lauenburg die Lehrgänge zum Erwerb des Fischereischeins durch, der im Volksmund auch als Angelschein bezeichnet wird. Die Fischereischeinpflicht beginnt mit der Vollendung des 12. Lebensjahres.
Unsere Präsenzlehrgänge umfassen folgenden Themeninhalte:
Barrierefreiheit ist im LAV nicht nur seit Jahren an den Gewässern wichtig, sondern auch in der Ausbildung zur Fischereischeinprüfung. Für einen neuen, ab September 2025 geltenden Prüfungsfragenkatalog entsteht derzeit eine Fassung in Leichter Sprache. Weitere Nachteilsausgleiche gewähren wir im zulässigen Umfang, etwa ein Vorlesen der Fragen durch einen Prüfer. Weitere Informationen dazu können Sie in unserer Geschäftsstelle unter der oben auf dieser Seite genannten Telefonnummer und E-Mail-Anschrift einholen.
Ziel der Ausbildung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fischereischeinprüfung.
Sie ist Voraussetzung, um später einen Fischereischein zu erhalten.
Die Prüfung erfolgt in einem sogenannten multiple-choice-Verfahren. 60 Prüfungsfragen, 10 je Prüfungsfach, sind zu beantworten. Jeweils drei mögliche Antworten werden vorgegeben, von denen die eine richtige herauszufinden ist. Prüfungsfächer sind „Allgemeine Fischkunde“, „Spezielle Fischkunde“, „Hege- und Gewässerkunde“, „Gerätekunde“, „Tier-, Natur- und Umweltschutz“ sowie „Fischerei- und Tierschutzrecht“. Als Bearbeitungszeit stehen 90 Minuten zur Verfügung.
Die Prüfung ist bestanden, wenn insgesamt 45 der 60 Fragen und in jedem einzelnen Fachgebiet mindestens 6 Fragen richtig beantwortet wurden.
Innerhalb von 14 Tagen nach der Prüfung erhalten die Teilnehmer einen Bescheid des LAV auf dem Postweg. Falls nach dieser Zeit kein Bescheid zugegangen ist kann entweder ein Verlust auf dem Postweg eingetreten sein oder wurde das Zeugnis wegen fehlender bzw. unleserlicher persönlicher Angaben nicht verschickt. Wenn es nicht gelingt, Verbindung zum Teilnehmer aufzunehmen können wir den Vorgang nicht abschließen. Wir warten dann auf eine Rückmeldung.
Um nach der Prüfung einen Fischereischein erteilt zu bekommen wendet man sich an seine örtlich zuständige Ordnungsbehörde am eigenen Wohnsitz (Rathaus, Amts- oder Gemeindeverwaltung). Unter Vorlage des Prüfungszeugnisses sowie bei vollendetem 16. Lebensjahr eines Paßbildes sowie bei Bezahlung der Verwaltungsgebühr (10.- Euro) sowie der Fischereiabgabe (10.- Euro je Kalenderjahr) erhält man dann den Fischereischein. Das Prüfungszeugnis kann anschließend weggelegt werden (an einen Ort, an dem man es wiederfindet). Es wird zum Angeln nicht benötigt. Man braucht es nur erneut, falls später ein neuer Fischereischein (nach Verlust oder wegen Unleserlichkeit) erteilt werden muß.
Bei Verlust des Prüfungszeugnisses kann der LAV unter Umständen eine Zweitschrift ausstellen, wenn im Archiv die Prüfungsunterlagen enthalten sind. Die Archivierung erfolgt automatisch, ohne Zutun des Prüfungsteilnehmers.
Weitere Informationen bietet die oberste Fischereibehörde hier an.
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