Die Binnenfischereiverordnung (BiFVO) wurde kürzlich geändert und ist am 01.08.2021 in Kraft getreten.
Der § 13 sowie die Anlagen 1 (Mindestmaße und Schonzeiten) und 3 (Gewässer mit Winterschonzeit) erhielten neue Fassungen. Die Verordnung ist auf der Website des KSFV Hzgt. Lauenburg unter "Gesetze und Verordnungen" einzusehen (www.ksfv-lbg.de).
Eine Zusammenfassung aller derzeitigen Mindestmaße und Schonzeiten in Schleswig-Holstein nach der BiFVO und KüFVO bietet der Kreissportfischerverband Hzgt. Lauenburg ebenfalls an.
Die wichtigsten Änderungen sind u.a. das Mindestmaß von Aal und das Mindestmaß für den Wels. Das Mindestmaß für Aal beträgt ab sofort 50cm und das Mindestmaß für Wels von bisher 70cm entfällt vollständig. Somit dürfen Welse jeglicher Größe entnommen werden.