Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Achtung: Änderung der BiFVO (Binnenfischereiverordnung) per 01.08.2021!

Veröffentlicht am 09.08.2021

Die Binnenfischereiverordnung (BiFVO) wurde kürzlich geändert und ist am 01.08.2021 in Kraft getreten.

Der § 13 sowie die Anlagen 1 (Mindestmaße und Schonzeiten) und 3 (Gewässer mit Winterschonzeit) erhielten neue Fassungen. Die Verordnung ist auf der Website des KSFV Hzgt. Lauenburg unter "Gesetze und Verordnungen" einzusehen (www.ksfv-lbg.de).
 
Eine Zusammenfassung aller derzeitigen Mindestmaße und Schonzeiten in Schleswig-Holstein nach der BiFVO und KüFVO bietet der Kreissportfischerverband Hzgt. Lauenburg ebenfalls an.
 
Die wichtigsten Änderungen sind u.a. das Mindestmaß von Aal und das Mindestmaß für den Wels. Das Mindestmaß für Aal beträgt ab sofort 50cm und das Mindestmaß für Wels von bisher 70cm entfällt vollständig. Somit dürfen Welse jeglicher Größe entnommen werden.

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?