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Fischausfuhr aus Norwegen: Das könnte sich ändern

Veröffentlicht am 16.01.2020

Angelurlauber müssen sich bald vielleicht auf neue Vorschriften für die Fischausfuhr aus Norwegen einstellen. Dabei geht es vor allem darum, wie viel Fisch Angler aus dem Land mitnehmen dürfen – aber auch, in welcher Form. Alle Informationen über den Vorschlag findet ihr hier.

Achtung! Es handelt sich bei allen Informationen nur um Vorschläge. Die norwegische Regierung wird erst nach dem 17. Februar 2020 beschließen, ob und welche dieser Gesetzesänderungen zur Fischausfuhr aus Norwegen überhaupt in Kraft treten werden.

Für alle von euch, die einen erfolgreichen Angelurlaub in Norwegen verbringen wollen – egal, ob beim normalen Meeresangeln oder beim leichten Spinnfischen , könnte sich demnächst neben den üblichen Zollbestimmungen  zur Einfuhr von Waren und Fischausfuhr einiges ändern. Das Königliche Ministerium für Handel und Fischerei (Det Kongelige Nærings- og Fiskeridepartement) berät derzeit über neue Vorschriften für den Angeltourismus. Dazu wurde ein Entwurf an mehrere Interessenvertreter gesendet, darunter Regierungsabteilungen und mehrere Firmen (z. B. die Reiseanbieter DinTur AS und Novasol AS), die dazu Rückmeldungen geben können. Die Liste aller Beteiligten findet ihr hier (im Abschnitt Høringsinstanser).

Die Frist endet am 17. Februar 2020 – danach übermittelt das Ministerium den Vorschlag an die norwegische Regierung, die dann darüber abstimmt, ob das bestehende Gesetz zur Fischausfuhr aus Norwegen geändert werden soll.

Der Vorschlag sieht vor, dass in Zukunft nur noch ganze Fische (geköpft und ausgenommen) statt einzelner Filets ausgeführt werden dürfen.

Fischausfuhr aus Norwegen: Das sind die Vorschläge

Konkret sieht der Vorschlag vor, dass in Zukunft nur noch Angler Fisch aus dem Land ausführen dürfen, die ihren Reiseurlaub in registrierten touristischen Betrieben (das können Ferienanlagen, aber auch einzelne Ferienhäuser sein – Hauptsache, man ist zum Angeln dort) gemeldet haben.

Änderungswünsche gibt es auch für die Art und Menge der Fischausfuhr aus Norwegen: Statt der bisher zulässigen 10 kg Fischfilet (bzw. 20 kg für Touristen in registrierten Unterkünften) sollen Urlauber demnächst nur noch 20 kg an ganzen, ausgenommenen und geköpften Fischen mitnehmen dürfen.

Weiterhin beinhaltet der Vorschlag, dass das Exportkontingent von bisher 7 Tagen auf ein Jahr angehoben werden soll. Wer also Fisch ausgeführt hat, darf dies erst wieder in einem Jahr tun.

Gefangene Fische müssen auch weiterhin gemeldet werden. Dazu gehören neben Seelachs auch Dorsch, Heilbutt, Rotbarsch und Steinbeißer.

Grund für diese Änderungswünsche sind vor allem Nachhaltigkeit und Transparenz. Die Regierung erhofft sich dadurch, dass seriöse, registrierte Reiseanbieter gestärkt werden und die Fischentnahme durch Urlauber leichter zu erfassen wird. Schon jetzt melden registrierte Betriebe die entnommenen Fänge ihrer Besucher.

Die Vorschriften würden den Angeltourismus und die Fischausfuhr aus Norwegen besser legitimieren. Außerdem, so der Gedanke, würde dadurch das Urlaubserlebnis in den Vordergrund treten, da man nicht mehr zum „Massenangeln“ nach Norwegen fahren könne.

Die norwegische Regierung begründet den Entwurf damit, dass es schwierig sei, die Entnahme durch einzelne Angler nachzuvollziehen. Außerdem wurden in den vergangenen Jahren mehrere Angler bei dem Versuch erwischt, große Mengen an Fischfilet aus dem Land zu schmuggeln. Die Dunkelziffer müsse um einiges größer sein.

Reiseanbieter im Gespräch

Einige Reiseanbieter, wie zum Beispiel DinTur AS, sind derzeit als Interessenvertreter mit dem Ministerium für Handel und Fischerei im Gespräch. Ihnen ist wichtig, dass das neue Gesetz einerseits in der Praxis umsetzbar wird und andererseits Norwegen als Reiseland nicht weniger attraktiv macht.

Vor allem die Zugänglichkeit des Landes und seiner Gewässer ist für Angler ein entscheidender Faktor, warum Norwegen eine so beliebte Destination ist.

Das Original das Entwurfs (auf Norwegisch) findet ihr hier.

Angelurlaub in Norwegen ist mehr als nur Fische fangen. Der Vorschlag für ein neues Gesetz will daher das Naturerlebnis in den Vordergrund stellen.

Auf einen Blick – das könnte sich ändern

Aktuelle Vorschriften (seit dem 1. Januar 2018):

  • Jeder Tourist darf 10 kg Fischfilet aus dem Land ausführen
  • Wer seinen Urlaub in einer registrierten Unterkunft (z. B. einem Ferienhaus) verbringt, darf 20 kg ausführen
  • Mindestaufenthaltsdauer für 20 kg Export: 7 Tage
  • Exportkontingent (Zeit zwischen zwei Ausfuhren): 7 Tage
  • Erfassungpflicht der gefangenen Fische, dazu gehören Dorsch, Heilbutt, Rotbarsch, Steinbeißer (Seewolf) und Seelachs

Vorschläge (werden noch diskutiert):

  • Nur noch Angler, die ihren Urlaub in registrierten Unterkünften verbringen, sollen Fisch ausführen dürfen
  • Ausfuhr nur noch von ganzen (ausgenommenen und geköpften) Fischen, um Verschwendung von Rohstoffen zu verhindern
  • Exportkontingent: 1 Jahr
  • Erfassungspflicht der Fänge bleibt bestehen
  • Erhoffter Effekt: Das Urlaubserlebnis soll statt „Massenfischerei“ in den Vordergrund rücken, außerdem werden Tourismusunternehmen gestärkt und die Fischentnahme durch Urlauber besser kontrolliert. Auf lange Sicht soll der Schutz der Fischbestände gestärkt und gewährleistet werden können

Quelle: Blinker.de

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