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Gemeinschaftsangeln sind wieder eingeschränkt möglich

Veröffentlicht am 25.05.2020

Gemeinschaftsangeln sind wieder eingeschränkt möglich

Nach einer Mitteilung aus der Staatskanzlei ist es jetzt trotz der anhaltenden Corona-Lage wieder möglich, Gemeinschaftsangeln durchzuführen.

Angeln sei eine „kontaktarme Individualsportart“, daher spreche nichts dagegen, Gemeinschaftsangeln durchzuführen, sofern gewährleistet ist, daß sich – auch bei der Platzauslosung und dem Wiegen des Fanges – keine Gruppenansammlungen bilden. Die Kontaktbeschränkung, ein Mindestabstand von 1,5 m, muß eingehalten werden. Die Mitteilung endet mit einem freundlichen „Petri Heil“! Es dürfen auf gar keinen Fall anschließende Zusammenkünfte am Grill stattfinden.

Wichtig ist: wir können wieder in der Gemeinschaft angeln. Hoffentlich bleibt es dabei. Auch daran haben wir Anteil, indem wir uns vernünftig verhalten und zunächst auch auf ein anschließendes Beisammensein verzichten. Zusätzlich sollten Kontaktdaten der Teilnehmer erfaßt und vorübergehend gespeichert werden, um im Falle einer Infektion gefährdete Personen informieren zu können.

Anläßlich vieler Nachfragen sei noch ergänzt, daß es keine Pflicht ist, Gemeinschaftsangeln durchzuführen. Wer es nicht möchte, macht es einfach nicht.

Der Verlauf der COVID-19-Pandemie in diesem Jahr ist nicht zu 100% vorhersehbar. Die Entwicklung der letzten Tagen hat gezeigt, dass sich die Reproduktionsrate täglich verändern kann und wir noch lange nicht über den Berg sind. Auch wenn die Politik bestrebt ist, langsam in den Normalzustand zurückzukehren, sind erneute Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens nicht auszuschließen. Veranstaltungen, auch solche mit einer geringen Zahl von Personen, bergen immer noch ein hohes Risiko in sich. Es sind weiterhin stets Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Petri Heil....

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