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Erleichterter Zugang zu E-Motoren

Veröffentlicht am 05.11.2019

Stille Kraft voraus...

Eine erfreuliche Mitteilung erhielt der LSFV von Dennys Bornhöft, Mitglied des schleswig-holsteinischen Landtages in der FDP-Fraktion und Mitglied des LSFV im AV An der Waterkant: der Umwelt- und Agrarausschuß hat endlich, nach vielen Jahren beharrlichen Einsatzes des LSFV unsere Bitte aufgegriffen und über eine Änderung des Wassergesetzes den Zugang zu Elektromotoren erleichtert.
In § 19 Abs. 1 (neu, bisher § 15) des Wassergesetzes wird angefügt, daß „schwerbehinderte Menschen im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX, die Inhaber eines Fischereischeins nach § 26 LFischG sind, für die Benutzung eines kleinen Fahrzeugs mit einem Elektromotor mit einer Leistung bis zu 900 Watt“ von der bisherigen Genehmigungspflicht befreit sind. Der LSFV freut sich schon jetzt sehr über diese Entscheidung, die der Erhöhung der Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein dient. Das ist ein schöner Erfolg für den LSFV. In Kraft treten soll die Änderung des Wassergesetzes noch in diesem Jahr.

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