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Fischschmuggler in Norwegen

Veröffentlicht am 10.09.2019

Seit dem 1. Januar 2018 gelten in Norwegen die neuen Regeln zur Ausfuhr von Fisch. Demnach dürfen Angler, die in registrierten Ferienanlagen ihren Urlaub verbringen, 20 Kilo Fisch ausführen. Bei allen anderen Angelurlaubern liegt die Höchstgrenze bei 10 Kilogramm Fisch. Ausgenommen sind hier die Süßwasserarten.

Die Sommermonate sind für Angeltouristen die beliebteste Zeit, um ihren Angelurlaub in dem fischreichen Land zu verbringen. Seit Anfang 2018 gelten die neuen Ausfuhrreglungen der norwegischen Regierung für Angelurlauber. Doch das sich daran immer noch nicht viele Angeltouristen halten, zeigen viele aktuelle Fälle, in denen Fischschmuggler in Norwegen vom Zoll erwischt wurden. Sie müssen jetzt mit erheblichen Geldstrafen rechnen.

Zollbestimmungen Norwegen 2019: Das müssen Angler wissen

Ab dem 01. Januar 2018 tritt die neue Zollbestimmung in Norwegen in Kraft. Dann ist die Mitnahme von Fischen auf 20 Kilogramm bzw. 10 Kilogramm beschränkt. Wie das neue Gesetz definiert ist und welche Punkte für die Ausfuhr erfüllt werden sein müssen, erfahrt Ihr in den folgenden Punkten:

  • Wer seinen Angelurlaub mindestens 7 zusammenhängende Tage in Norwegen bei einem registrierten Touristenfischereibetrieb verbracht hat, darf 20 Kilogramm Fisch ausführen. Die registrierten Touristenfischereibetriebe zeichnen sich dadurch aus, dass sie bei der Behörde gemeldet sind und die Fangzahlen (Fischart und Menge) ihrer Gäste an diese zuständige Behörde weiterleiten. Wer mindestens 7 Tage nach seinem ersten Angelurlaub einen weiteren Angelausflug in Norwegen plant, darf weitere 20 Kilo Fisch ausführen. Jedoch muss zwischen beiden Aufenthalten 7 Tage Pause eingehalten werden.
  • Die Mitnahme eines Trophäenfisches, wie es sonst üblich war, fällt nach der neuen Zollbestimmung weg. Dieser ist Teil der Quote von 20 bzw. 10 Kilogramm.
  • Sollten Angler ihren Urlaub in keinem registrierten Touristenfischereibetrieb abhalten, dürfen nur noch 10 Kilogramm Fisch ausgeführt werden. Auch hier ist die Mitnahme eines Trophäenfisches untersagt.
  • Zu der Quote von 10 bzw. 20 Kilogramm Fisch zählen auch zubereitete Produkte wie Fischfilet und Ähnliches.
  • Die neuen Zollbestimmungen zur Mitnahme von Fischen aus Norwegen betrifft nur Salzwasserfische.
    Süßwasserfische, zu denen auch Lachse, Meerforellen und Saiblinge zählen, werden zu der neuen Zollbestimmung nicht zugerechnet und dürfen demnach ohne weitere Beschränkungen ausgeführt werden.
  • Es ist nicht gestattet, den Fisch anderer Personen auszuführen, die nicht gemeinsam mit Euch reisen. Ihr müsst demnach den Fisch selbst gefangen haben und ausführen.
  • Eine Ausfuhr von Fisch mit einem Wert von über 500 Euro (5000 NOK) pro Person ist nur erlaubt, wenn für diese Waren vor Grenzüberschreitung eine Zollerklärung vorliegt. Diese bekommt Ihr beim zuständigen Zollamt.

Diese neue Zollbestimmung kommt daher nicht nur uns Anglern entgegen, sondern auch den ansässigen Touristenfischereibetrieben – sofern sie bei den Behörden registriert sind. Aber auch der Fischbestand, um den es bei dieser neuen Regelung vorrangig geht, kann so noch besser kontrolliert werden und die Fischbestände werden nicht so sehr geschröpft, dass es am Ende vielleicht irgendwann mal heißen würde „Angelverbot in Norwegen“.

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