Momentan erreichen uns viele Nachfragen und leider gibt es viele falsche Informationen bezüglich der Landesverordnung.
Grundsätzlich ist das Angeln erlaubt. Außerdem ist es den gewerblichen Teichbetreibern gestattet, die Teichanlagen für das Angeln freizugeben.
Individuelles Angeln ist weiterhin erlaubt, auch zu zweit.
Begründung:
Individuelles Angeln gilt grundsätzlich als „kontaktarme Sportart“ und ist unter Beachtung von § 11 Abs. 1 zulässig (insbesondere nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet). Individuelle Angelausflüge von Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern an und auf einem natürlichen Gewässer (See, Fluss, Ostsee oder Nordsee) sind unter diesen Maßgaben erlaubt.
Die Einreise von Touristen (Beherbergung!) zur Ausübung des Angelns ist jedoch nicht zulässig.
Das individuelle Angeln an gewerblichen Angelteichen ist „Sport“ im Sinne der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 und unter Beachtung von § 11 Abs. 1 zulässig.
Leider dürfen die Hochseeangelschiffe nicht fahren, aber unter den derzeitigen Voraussetzungen haben wir dafür Verständnis.
Bitte haltet Euch an die Vorgaben des Landes, haltet Abstand, tragt da wo möglich einen Mund-Nasen-Schutz und bleibt gesund. Dann werden wir alle gemeinsam auch diese Zeit überstehen.
Quelle: Angler-Demo